Page images
PDF
EPUB

entgegengesetzten A.-traditionen, die westliche und die östliche, aufeinander. Den Sieg behielt die einheimische, östliche: dies führte zur Umdichtung der Bruderrache in die Gattenrache. Außerdem erhielt die Sage neue Elemente aus der got.-obd. Dietrichdichtung, v. a. Dietrich selbst. Dessen 30 Verbannungsjahre bekamen durch seine Einflechtung in den Burgundenfall einen neuen Inhalt, der doch an dem Verlaufe der Exilsage nichts änderte. So wurde A. das Bindeglied zwischen den rheinischen Helden und den Amelungen. Die beiden Gemahlinnen, die östliche Helche und die westliche Grimhild, brachte man in zeitlichem Nacheinander an; daß jene im dritten Gudrunliede als As Kebse neben (Grimhild-) Guðrún agiert, kommt lediglich auf die Rechnung des Nordländers. - Die spätere Anschwellung der Dietrich- und der Burgundensage hat auch das Personal um A. vermehrt. Sein Markgraf Rüedeger wurde für die Dietrichsage gedichtet, seine Stellung zu Dietrich und zu A. ist gleichalt (vgl. Amelunge).

§ 5. Eine 'Attilasage' im eig. Sinne, d. h. eine Dichtung, die um A. als Mittelpunkt geschaffen wurde, kennen wir einzig in den Erzählungen der ps.: sie sind nicht über das 12. Jahrh. zurückzudatieren. Bei der großen Brautwerbungsnovelle c. 42-56, die einerseits den Wilzen Oserich als Gegenspieler, anderseits den Österreicher Rüedeger (bzw. 'Rodolf von Bakalar') verwendet, kann man zwischen hd. und nd. Ursprung schwanken. Sicher nd. sind A.s Kriege mit Wilzen und Russen c. 132 ff. 291-315 (in hd. Dichtung einzelne Ableger): eine eigentümlich realistische, chronikenhafte, scheinhistorische Dichtung, die an die Slavenkriege der Kaiser im 10. und 11. Jahrh. knüpft und A., den in Westfalen lokalisierten, zum Vertreter der Sachsen macht. Die günstige Zeichnung A.s fußt auf der obd. Dichtung; und so steht denn auch Dietrich, sein Schützling, neben ihm. Er und seine Helden voll

bringen die großen Taten. Zur persön

lichen Streitbarkeit hat es die Gottesgeißel auch in dieser ihrer späten Stammsage nicht recht gebracht.

G. Storm Aarb. 1877, 341 ff. Müllen

hoff DA. 5, 397 f. Burg ZfdA. 45, 128 ff. Matthaei ebd. 46, 1 ff. Bleyer PBBeitr. 31, 429 ff. Weiteres u. Burgundensage, Dietrich von Bern.

A. Heusler.

Attilapalast. Großartiges Holzbauwerk, das sich Attila in der Theiẞniederung, sicher von einem Germanen (Mösogoten), errichten ließ. Die Gesandtschaft, die Theodosius II. unter Führung des Priscus dorthin sandte, hat eine ausführliche Beschreibung hinterlassen. Aus dieser geht hervor, daß das Ganze eine nur aus Holz errichtete Anlage war, innerhalb einer hölzernen mit Türmen besetzten Umfriedigung. Ein innerer Bezirk nahm den höchsten Punkt in der Mitte des großen Dorfes ein, ebenfalls mit Holzumfriedigung und Türmen befestigt. Inmitten davon des Königs Palast, die Regia, nach germanischer Art quer gestellt; dem Eingang gegenüber des Königs Hochsitz, ringsum Bänke. Hinter dem Thron verhüllt des Königs Bett. Gerühmt werden die schön geglätteten Balken und die geschnitzten und zierlich zusammengefügten Bretter.

Stephani Wohnbau I 173 ff.; dort die Literatur. A. Haupt.

Attunger, ein schwedisches Flächenmaẞ, in latein. Urkunden durch ‘Octonarius' übersetzt, also der achte Teil einer Maßeinheit, die wahrscheinlich die hamna, der kleinste Heerbezirk, war. Auf eine beträchtliche Größe lassen die gesetzlichen Pachtzinse schließen, die von demselben gegeben werden, sowie die Unterteilung bis auf Zwölftel und darunter. v. Amira NOR. I 436.

Vgl.

Luschin v. Ebengreuth.

Auferstehung Christi. Selten nach heute üblicher Art dargestellt, öfter symbolisiert in der Gestalt des Daniel in der Löwengrube (s. d.) und des Jonas, der vom Wallfisch ausgespieen war, manchmal auch des Elias gen Himmel fahrend. A. Haupt.

Aufgebot. § 1. Das Aufbieten zum Heere konnte in germanischer Zeit durch Landgeschrei (feindio, wapenio) erfolgen. Doch geschah dies nur in dringenden Fällen, während in der Regel das Aufgebot in einem allgemein bekannten Beschluß der Landsgemeinde über die Kriegseröff

nung enthalten war, oder eine geregelte Verkündung des Aufgebots durch Boten und Aufstecken eines Feldzeichens erfolgte. Das Aufgebot konnte nach Bedürfnis auf bestimmte Gebiete oder Bevölkerungsgruppen beschränkt werden, richtete sich aber grundsätzlich an jeden Wehrfähigen. In fränkischer Zeit ging das Aufgebot, der,,Heerbann" (bannitio in hostem) vom König aus, der es durch seine Beamten, in karolingischer Zeit durch Königsboten, oder durch Königsbriefe verbreiten ließ. Es erging zunächst an die Herzöge und Grafen, die dann in ihrem Bezirk für seine Durchführung zu sorgen hatten. Ein besonderes Aufgebot konnte aber auch durch einen vorangegangenen Beschluß einer allgemeinen Heeresversammlung überflüssig werden. Wer zu den Waffen gerufen nicht folgte (ohne echte Not), hatte eine Heerbannbuße zu zahlen, die unter den Karolingern von eigenen Beamten, den Baubannatons, eingetrieben wurde. Aus sachlichen Gründen konnte es schon nach Chlodwig hier nie zu einem allgemeinen Aufgebot des ganzen Reiches kommen. Es war der Bestimmung des Königs überlassen, wieviele Leute und welche er aufbieten wollte; er wählte in alter Regel die dem bedrohten Reichsgebiet oder dem feindlichen Lande nächsten und auch dann nicht immer alle Wehrpflichtigen, sondern oft nur einen Teil, etwa einen von jedem Hof, so daß dann der Sohn den Vater vertreten konnte. Gegen unmittelbare Feindesgefahr konnten auch Herzöge, Markgrafen und Grafen zur „,Landfolge" aufbieten. Eine regelmäßige Zusammenkunft des Heeres war zur Zeit der Merowinger das Märzfeld (campus Martius), seit 755 das Maifeld (campus Malius), die insbesondere auch der Waffenschau dienten.

[ocr errors]

Schröder DRG 5 3 ff. 158 ff., Brunner DRG. II 203, 211 f. Waitz DVG. II3 2, 207 ff. IV2 547 ff.

§ 2. Das Aufgebot zur Heerfahrt (fyrd, wovon auch das aufgebotene Heer = fyrd) richtete sich bei den Angelsachsen im äußersten Notfall an alle, die überhaupt zu kämpfen fähig waren. In der Regel aber beschränkte es sich auf die wehrfähigen freien Männer, die bei Versäumung des Aufgebots eine Heerbannbuße (fyrdwite)

zu zahlen hatten. Nachdem die Heereslast auf die Grundstücke gelegt worden war, richtete sich das Aufgebot an die Grundstückseigentümer. Das Recht des Aufgebotes hatte der König, bei einem Angriff aber ebenso gerefa und ealdorman.

Vinogradoff Engl. Society in the eleventh century 22 ff. Stubbs Constit. History 16 208 ff. § 3. Im Norden war das Aufgebot (aschw. hærbup anw. utboỡ) in erster Linie Sache des Königs. In Norwegen konnten. auch Jarl und Herzog ein solches erlassen. Das Aufbieten (aschw. adän. utbiupae) erfolgte durch Verkündung in Versammlungen oder durch Beamte, in Norwegen den syslumaðr (s. d.), durch Boten oder durch Briefe. Im Falle des Einfalls von Feinden wurde in Norwegen die Botschaft von Haus zu Haus und von Dorf zu Dorf getragen durch Umsenden des,,Heerpfeils", oder, wie auch in Dänemark, durch Anzünden von hohen Holz- oder Reisig(Weiden-)haufen (anorw. viti). Doch ist zu beachten, daß die skandinavischen Könige jedenfalls später nicht zu aller Heerfahrt aufbieten konnten. Es wurde unterschieden, ob es sich um einen Angriffs- oder einen Verteidigungskrieg handelte. So konnte selbst der norwegische König das volle Aufgebot (almenningr) nur zur Landesverteidigung und nur bis zur Reichsgrenze (Götaelf) aufbieten; sonst mußte er sich mit dem halben Aufgebot begnügen. Auch die Dauer des Aufgebotes war begrenzt, in Norwegen auf zwei Monate jährlich. Wer nicht aufgeboten wurde, hatte aber durch Zahlung von Steuern beizutragen. Jährlich aufbieten. konnte der schwedische König, und zwar sollte das Aufgebot am Kyndilþing erfolgen; dabei bestimmte der König, wie lange das Heer ausbleiben sollte.

Taranger Udsigt II 1, 305 f. Steenstrup Valdemars Fordebog 198 ff. Jørgensen Forelæsninger 178 f.

v. Schwerin.

Augenarzt, der den Staar operiert, wird nur einmal in den alten deutschen Rechtsquellen, in der Lex Visigothorum genannt (s. Staarstich). Daß römische Augenärzte schon früh auch auf deutschen Boden ihre Tätigkeit übten, beweisen die bei Bonn, Köln, Wiesbaden, Mainz, Worms,

[blocks in formation]

dungen waren in der rauchigen Germanenhütte allenthalben gewiß nicht selten, daher häufig Triefäugigkeit erwähnt: anord. suregr, ags. sūr-ēaged (dā sūrigan ēagan), ahd. sūrougi, mhd. süröuge, auch maczeraugeht und augenrætig, augenroytig sowie augentrieffig, augentropffig, oeckdroppich, drieffen ougen, fluzougin, augenfiltzig. Dunkel ist houwisal, houvisal, howesal, hewisal, howisil und ougisal, ougesal, ōgisal, ousalouchsal, ougsal; es bezeichnet den Narbenzustand (leukoma) nach Augengeschwüren (ougeswer), auch ahd. augulecco, ags. fléan on eagan (fleah, flie, flio, flio, flīg, 'Fleck, macula'), während das dicke, fleischige Flügelfell auf dem Auge mit ags. gewif, mhd. gewib, altdän. mit kødpœr wax œr i eghna næstans warthær bezeichnet wird. Der schiefe Blick des Schielens fiel früh auf: ahd. scelah, ags. sceolh (sceol-aged, sceol-ige), anord. skjōl-eygr bedeutet den. Schielenden mit seinem schrägen Blick; ebenso bedeutet mhd. schilchen, schilen, altnord. skelgja das Schielen, geht aber auch in die Bedeutung des Augentriefens über, während das unsichere Sehen auch mit bler, bleer (Nebel) bezeichnet wird (pler augat). Tiefere Sehstörung bis zur völligen Blindheit bedeutet got. blindt, anord. blindr, asächs., afries. ags. blind, nld. u. mhd. blint, das jedoch ursprünglich 'trübe, dunkel', auch unpersönlich besagt, während das lautlich dem lateinischen caecus entsprechende got. haihs, altir. caech der Sinn des Einäugigen erhalten hat (s. d.). Starablint, starblint, ags. stærblind (vgl. J. Zacher in den klin. Monatsbl f. Aughlknde 12 (1870), 279 ff. u. HZDA. IX 478) bedeutet so völlig erblindet, daß die Augen stille stehen,

starren, keinem sich bewegenden Gegenstande oder Licht mehr folgen. Für eine solche völlige Erblindung findet sich auch ein altsächs. Adj. reginblind im Heliand, daneben afries. elle blind 'völlig, ganz blind'. Das ahd. glas-ougi, mhd. glase-öuge, meint den stieren Blick des Glaukomatösen, der auch als prehanougi, plehinouki, plehinouga, plenoukiu bezeichnet zu werden scheint, wenn nicht das Glanz- oder Blinkäugige des sezernierenden (tränenden) Auges damit gemeint ist. Wieviel von abnormer Weitsichtigkeit oder Kurzsichtig keit in den mhd. Bezeichnungen höchsūnig, nachsunig, walzend ougen, ubersichtig, flitzægig, sticksuynit, sticksehende, übersehende, blintzaug, gluraugen, by-sienich usw. steckt, bedarf noch besonderer Untersuchung, wobei auch Hemeralopie und Nyktalopie (ags. nihteage) zu berücksichtigen wären. Von abergläubischen Augenmitteln handelt schon die Einsiedler Homilia de sacrilegiis (s. Heilaberglaube), vom Staarstich (s. d.) die noch ältere Lex Visigothorum. Eine umfängliche Therapie der Augenleiden liefern die 23 Abschnitte des 2. Kap. vom 1. Laeceboc Balds aus dem Anfang des 10. Jahrhs. (dimnes 'Blödsichtigkeit'; asmal 'contractio pupillæ'), während die ags. Lacnunga (11. Jahrh.) noch eine Reihe einzelner Rezepte gegen poc, tyran, wen und mist (Trübung) der Augen bringen.

M. Heyne Hausaltert. III 138–141. Höf ler Altgerman. Hlknde im Hdb. d. Gesch. der Med. I 478. Cockayne Leechd. II 26-39. III 2 ff. Leonhardi Bibl. d. ags. Prosa VI 9 ff. 121 ff. J. Geldner Unters, zu altengl. Krankheitsnamen I (1906) 30 f.; II (1907) 4 f., 18 f.; III (1908) 7, 9, 22, 30 f., 43 f. Höfler Krankheitsnamenbuch 19 ff., 54 f., 669 ff.

Sudhoff.

Augustin, erster Erzbischof von Canterbury und Apostel der Angelsachsen. § I. Geboren in unbekanntem Jahre, wurde er im Frühjahr 596 von P. Gregor I. als Präpositus des römischen, von Gregor gegründeten Andreas-Klosters mit einer Schar wohl demselben Kloster entnommener Mönche nach England gesandt, hielt es aber den ungeheuren Schwierigkeiten seiner Reise gegenüber für richtig, an der Rhone umzukehren und sich neue Instruktionen zu holen. Er nahm eine Menge

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][graphic]

Abb. 24.

Bronzen und Tongefäße des Aunjetitzer Typus aus Hockergräbern
Nordböhmens. (Nach J. L. Pič.)

Verkleinerung: Fig. 1-8. 10. 11 ca. 2; Fig. 9 ca. 1/3; Fig. 12-14 ca. 4 n. Gr.

[ocr errors][merged small][merged small]

Dudden Gregory the Great II 99-147. 1905. Hodgkin Political Hist. of Engl. I 112—129. 1906. Plummer Noten zu seiner BedaAusgabe. 1896. v. Schubert Lehrb. d. KG. II 1 (im Druck).

H. v. Schubert.

Aunjetitzer Typus (§ 1), eine lokale Ausprägung der ältesten, aus Depotfunden und flachen Skelettgräbern (mit sog. ,,liegenden Hockern") bekannten Bronzezeit formen (etwa 2000-1500 v. Chr.) im östlichen Deutschland und im nördlichen Österreich bis zur Donau, besonders in Thüringen, Nordböhmen und Mähren, zum Teil auch in Niederösterreich und Westungarn.

An dem eponymen nordböhm. Gräberfundort bei Smichow (tschech. Unětice) umfaßt sie an Bronzen kurze und breite, dreieckige Dolchklingen, kan

tige Pfriemen, gerade Nadeln mit ringförmigem Kopf und ,,Säbelnadeln" mit krummer Spitze und einer Öse auf

§ 2. Mehrere dieser Formen verraten Beziehungen zu süd- und nordeuropäischen Kulturprovinzen der frühesten Metallzeit, eine ganz natürliche Sache, aus der man mit Unrecht auf eine von Nordeuropa bis Westgriechenland reichende idg. Völkerwanderung geschlossen hat. Ebensowenig Grund hat die Annahme eines bestimmten Volkes der Hockergräber" (Pič), dem dieser Typus und allerlei jüngere Fundgruppen angehören sollen. Der A. T. ist evident unter dem Einflusse von Süden her vermittelter Kulturfortschritte entstanden, zeigt aber auch Einbußen gegenüber dem jüngeren Erwerb der neolithischen Kultur, So im Aufgeben der Gefäßverzierung, vermutlich schon infolge der Nachahmung von BronzegefäBen in Ton. Nach Süden

Abb. 25. Tongefäße und Bronzen des Aurither Typus
(ca. 1, n. Gr., nach A. Voß).

weisen die

Dolche, Schlei

fennadeln, Goldringe, nach Norden die Ösenna

deln und Manschetten-Arm❤ bänder. Ein allmählicher

dem stempelförmigen Köpfchen, Hals-, | Übergang von den letzten Formen der

Arm- und Fingerschmuck in Gestalt von Drahtspiralrollen und verschiedenen Spiralringen, darunter den sog. (manchmal auch aus Gold geschmiedeten),,Noppenringen", einfache stabrunde Armreifen, dann viele Bernsteinperlen und charakteristische Tongefäße ohne Verzierung, aber mit scharfem. Profil und glänzend polierter Wandung. Sonst finden sich noch eigentümliche, oft schön verzierte manschettenförmige Armbänder, ruderförmige oder nicht in dieser Weise breitgehämmerte Nadeln mit umgerolltem Kopfende, Schleifennadeln, Nadeln mit senkrecht durchbohrten Kugelköpfen u. a., zuweilen auch noch Werkzeuge aus Stein und Knochen, Schmucksachen aus Bein und Muscheln.

jüngeren Steinzeit im gleichen Gebiet zum A. T. läßt sich nicht nachweisen. Soweit Tongefäßverzierung vorkommt, zeigt sie den Charakter des neolithisch nordischen und kupferzeitlichen Rahmenstils. -Abb. 24.

O. Montelius Arch. f. Anthr. 25. 26. J. L. Píč Čechy předhist. 1, 71-90. Taf.5—24. G. Kossinn a ZfEthn. 1902, 161-222. M. Hoernes Jahrb. d. k. k. Zentr.-Komm. NF. I 1903, 1-52. M. Hoernes.

Aurither Typus, eine Untergruppe des früheisenzeitlichen schlesischen T. (s. d.), so benannt von A. Voß nach einem Fundort am r. Oderufer, südl. von Frankfurt a. O. Er ist hauptsächlich in der südl. Hälfte der Neumark und den

« PreviousContinue »