Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Volume 1Johannes Hoops Trübner, 1913 - 604 pages |
From inside the book
Results 1-5 of 100
Page vi
... einzelnen Mitarbeitern nicht zu eng gezogen , weil sich im voraus schwer sagen läßt , ob ein anscheinend unbedeu- tender Gegenstand der einen Wissenschaft nicht vielleicht für eine andere Be- deutung haben kann . Als ein wichtiges und ...
... einzelnen Mitarbeitern nicht zu eng gezogen , weil sich im voraus schwer sagen läßt , ob ein anscheinend unbedeu- tender Gegenstand der einen Wissenschaft nicht vielleicht für eine andere Be- deutung haben kann . Als ein wichtiges und ...
Page 8
... einzelnen muß hier auf die Artikel Seelenglauben und Totenkult verwiesen werden . § 9. Die jüngste Schicht religiöser Ent- wicklung der Germanen ist die Verehrung persönlicher Gottheiten , deren Gebiet sich wesentlich über ihr ...
... einzelnen muß hier auf die Artikel Seelenglauben und Totenkult verwiesen werden . § 9. Die jüngste Schicht religiöser Ent- wicklung der Germanen ist die Verehrung persönlicher Gottheiten , deren Gebiet sich wesentlich über ihr ...
Page 17
... einzelnen Abschnitte beugte sich die Stimme je nach der Schwere der Interpunktion ( Cadenz ) ; zwischen Intonation und Cadenz hob sich die Stimme nur bei Akut , senkte sich bei Gravis und hob sich mit nach- folgender Senkung beim ...
... einzelnen Abschnitte beugte sich die Stimme je nach der Schwere der Interpunktion ( Cadenz ) ; zwischen Intonation und Cadenz hob sich die Stimme nur bei Akut , senkte sich bei Gravis und hob sich mit nach- folgender Senkung beim ...
Page 24
... einzelnen Bebauer auf ihren Ackeranteilen alljährlich ein frisches Stück Brachland unter den Pflug nahmen ( s . Agrarverfas- sung 17-19 ) . Als in späterer Zeit das Ge- samteigentum der Markgenossenschaft an der Ackerflur durch das ...
... einzelnen Bebauer auf ihren Ackeranteilen alljährlich ein frisches Stück Brachland unter den Pflug nahmen ( s . Agrarverfas- sung 17-19 ) . Als in späterer Zeit das Ge- samteigentum der Markgenossenschaft an der Ackerflur durch das ...
Page 26
... einzelnen Ackerparzellen und des damit zusammen- hängenden Flurzwangs ( s . d . ) von sämt- lichen Markgenossen gleichzeitig vorge- nommen . Wer nach Aufgehen der Saat noch eine Egge über das Ackerland eines andern schleppte oder mit ...
... einzelnen Ackerparzellen und des damit zusammen- hängenden Flurzwangs ( s . d . ) von sämt- lichen Markgenossen gleichzeitig vorge- nommen . Wer nach Aufgehen der Saat noch eine Egge über das Ackerland eines andern schleppte oder mit ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
Alemannen Alkuin allgemeinen alten Altertum angel angelsächsischen anord Arianismus Ausdruck Beda Bedeutung beiden Beowulf Besiedelung besonders bestimmt Bezeichnung Bischof Bronze Bronzezeit Buch Christentum Dänemark deutschen Deutschland Dichtung Domesday-Buch Einfluß einzelnen engl England erst Form Franken fränkischen früh Funde Fuß ganze germ Germanen Gesch Geschichte großen Grund Grundriß häufig Haus Hausaltert heißt Hemmoor Heyne Hist Hoops Waldb Island Jahre Jahrh Karl karolingischen Kebsehe Kelten keltischen Kirche Kloster König konnte Land Langobarden läßt lich ließ meist merowingischen Minuskel Montelius Müllenhoff muß Namen Norden nordischen Norwegen Periode Pfahlbauten Reallexikon Recht reichen Römer römischen Sachsen sächsischen schaft scheint schen Schluß Schrift Schweden Siedelungen Skandinavien später Sprachen Stämme stark Straßburg Süden Suolahti Tacitus Teil Turm unserer Unziale ursprünglich verschiedenen viel vielfach vielleicht Völker Wald weiter Wergeld Werk Wessex Westgoten wieder wohl Wort zeigt zwei
Popular passages
Page 45 - Agri pro numero cultorum ab universis in vices occupantur, quos -mox inter se secundum dignationem partiuntur : facilitatem partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant : et superest ager...
Page 43 - Neque quisquam agri modum certum aut fines habet proprios; sed magistratus ac principes in annos singulos gentibus cognationibusque hominum qui una coierunt, quantum et quo loco visum est agri, attribuunt atque anno post alio transire cogunt.