Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Volume 1Johannes Hoops Trübner, 1913 - 604 pages |
From inside the book
Results 1-5 of 80
Page xii
... Tacitus annales Tac . Germ . Tacitus Germa- nia = = = = Tac . hist . Tacitus historiae Thietm . Thietmari Merse- burgensis episcopi Chronicon Thule Thule , Altnordische Dichtung und Prosa [ in Übersetzungen ] , hrsg . v . Fe- lix ...
... Tacitus annales Tac . Germ . Tacitus Germa- nia = = = = Tac . hist . Tacitus historiae Thietm . Thietmari Merse- burgensis episcopi Chronicon Thule Thule , Altnordische Dichtung und Prosa [ in Übersetzungen ] , hrsg . v . Fe- lix ...
Page xii
... Tacitus , 3. beträchtlich erweiterte Aufl . unter Mitarbeit von H. Jankuhn , hrsg . von W. Lange ( Heidelberg 1967 ) = Much , Stammeskde . R. Much , Deutsche Stammes- kunde ( Leipzig 1900 ) Müllenhoff , DAK = K. Müllen- hoff , Deutsche ...
... Tacitus , 3. beträchtlich erweiterte Aufl . unter Mitarbeit von H. Jankuhn , hrsg . von W. Lange ( Heidelberg 1967 ) = Much , Stammeskde . R. Much , Deutsche Stammes- kunde ( Leipzig 1900 ) Müllenhoff , DAK = K. Müllen- hoff , Deutsche ...
Page 10
... Tacitus ( Germ . K. 8 ) und der nordischen Sagas schon in heidnischer Zeit bei den Germanen der Fall gewesen ist . mhd . swāscamere ' trauliche Kammer ' | das Königtum. § 12. Träger des Aberglaubens . Es gibt fast kein Ding , fast keine ...
... Tacitus ( Germ . K. 8 ) und der nordischen Sagas schon in heidnischer Zeit bei den Germanen der Fall gewesen ist . mhd . swāscamere ' trauliche Kammer ' | das Königtum. § 12. Träger des Aberglaubens . Es gibt fast kein Ding , fast keine ...
Page 22
... ( Tacitus Ann . 13 , 54 ) . Auch die unruhigen , kriegslustigen Sveben , die nach Caesars Aussage nur zum kleineren Teil von Getreide lebten , konnten doch des Ackerbaus nicht ganz entbehren und ließen jeweils einen Teil ihres Volkes zur ...
... ( Tacitus Ann . 13 , 54 ) . Auch die unruhigen , kriegslustigen Sveben , die nach Caesars Aussage nur zum kleineren Teil von Getreide lebten , konnten doch des Ackerbaus nicht ganz entbehren und ließen jeweils einen Teil ihres Volkes zur ...
Page 23
... Tacitus Sprachgut sind , daß die Germanen keinen einzigen Getreidenamen von den Römern entlehnten , weil diese ihnen keine neuen Sorten zu bieten vermochten . Während von den Germanen schon in vorrömischer Zeit Weizen , verschiedene ...
... Tacitus Sprachgut sind , daß die Germanen keinen einzigen Getreidenamen von den Römern entlehnten , weil diese ihnen keine neuen Sorten zu bieten vermochten . Während von den Germanen schon in vorrömischer Zeit Weizen , verschiedene ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
Alemannen Alkuin allgemeinen alten Altertum angel angelsächsischen anord Arianismus Ausdruck Beda Bedeutung beiden Beowulf Besiedelung besonders bestimmt Bezeichnung Bischof Bronze Bronzezeit Buch Christentum Dänemark deutschen Deutschland Dichtung Domesday-Buch Einfluß einzelnen engl England erst Form Franken fränkischen früh Funde Fuß ganze germ Germanen Gesch Geschichte großen Grund Grundriß häufig Haus Hausaltert heißt Hemmoor Heyne Hist Hoops Waldb Island Jahre Jahrh Karl karolingischen Kebsehe Kelten keltischen Kirche Kloster König konnte Land Langobarden läßt lich ließ meist merowingischen Minuskel Montelius Müllenhoff muß Namen Norden nordischen Norwegen Periode Pfahlbauten Reallexikon Recht reichen Römer römischen Sachsen sächsischen schaft scheint schen Schluß Schrift Schweden Siedelungen Skandinavien später Sprachen Stämme stark Straßburg Süden Suolahti Tacitus Teil Turm unserer Unziale ursprünglich verschiedenen viel vielfach vielleicht Völker Wald weiter Wergeld Werk Wessex Westgoten wieder wohl Wort zeigt zwei
Popular passages
Page 45 - Agri pro numero cultorum ab universis in vices occupantur, quos -mox inter se secundum dignationem partiuntur : facilitatem partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant : et superest ager...
Page 43 - Neque quisquam agri modum certum aut fines habet proprios; sed magistratus ac principes in annos singulos gentibus cognationibusque hominum qui una coierunt, quantum et quo loco visum est agri, attribuunt atque anno post alio transire cogunt.