Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Volume 1Johannes Hoops K.J. Trübner, 1913 - 2416 pages |
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... recht , hrsg . v . C. G. Homeyer . 3. Aufl . Berlin 1861 . Steinm . - Siev . = Die ahd . Glos- sen , hrsg . v . Steinmeyer u . Sievers . Berlin , Weidmann . Stephani = Der älteste deutsche Wohnbau u . seine Einrichtung . 2 Bde . Leipz ...
... recht , hrsg . v . C. G. Homeyer . 3. Aufl . Berlin 1861 . Steinm . - Siev . = Die ahd . Glos- sen , hrsg . v . Steinmeyer u . Sievers . Berlin , Weidmann . Stephani = Der älteste deutsche Wohnbau u . seine Einrichtung . 2 Bde . Leipz ...
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... Recht der Absetzung . Die Erschütterung der königlichen Gewalt im 7. Jahrh . und die ganz beliebige Auswahl , die untet erbberechtigten Merowingern getroffen wurde , bereitete die Entthronung der Dynastie vor . Die Absetzung des letzten ...
... Recht der Absetzung . Die Erschütterung der königlichen Gewalt im 7. Jahrh . und die ganz beliebige Auswahl , die untet erbberechtigten Merowingern getroffen wurde , bereitete die Entthronung der Dynastie vor . Die Absetzung des letzten ...
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... Recht der freien Abtswahl ( abbati ; Äbtissin aebbadis nur bei einigen Orden war der Bischof an der Wahl beteiligt . Auch in Dänemark lassen die ziemlich geringen Nachrichten eine Einmischung anderer Personen als etwa des Abtes ( abbat ) ...
... Recht der freien Abtswahl ( abbati ; Äbtissin aebbadis nur bei einigen Orden war der Bischof an der Wahl beteiligt . Auch in Dänemark lassen die ziemlich geringen Nachrichten eine Einmischung anderer Personen als etwa des Abtes ( abbat ) ...
Page 83
... Recht mußte der Besitzer den Ge- währen binnen bestimmter Frist vor Ge- richt stellen und das sogleich nach ge- schehenem Anefang rechtsförmlich geloben ; nach dem altertümlicheren langobardischen und früheren sächsischen Recht dagegen ...
... Recht mußte der Besitzer den Ge- währen binnen bestimmter Frist vor Ge- richt stellen und das sogleich nach ge- schehenem Anefang rechtsförmlich geloben ; nach dem altertümlicheren langobardischen und früheren sächsischen Recht dagegen ...
Page 84
... Recht an der Sache ; insbesondere war sie nicht etwa eine Eigentumsklage . Vielmehr stand sie außer dem Eigentümer auch demjenigen zu , in dessen getreue Hand der Eigentümer die Sache zur Verwahrung , als Pfand , als Leihstück usw ...
... Recht an der Sache ; insbesondere war sie nicht etwa eine Eigentumsklage . Vielmehr stand sie außer dem Eigentümer auch demjenigen zu , in dessen getreue Hand der Eigentümer die Sache zur Verwahrung , als Pfand , als Leihstück usw ...
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Common terms and phrases
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Page 45 - Agri pro numero cultorum ab universis in vices occupantur, quos -mox inter se secundum dignationem partiuntur : facilitatem partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant : et superest ager...
Page 43 - Neque quisquam agri modum certum aut fines habet proprios; sed magistratus ac principes in annos singulos gentibus cognationibusque hominum qui una coierunt, quantum et quo loco visum est agri, attribuunt atque anno post alio transire cogunt.