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die wahl seines sohnes Karl IV. dem Kölner grosse versprechungen und diese urkunden (L. III. 432. 33) sind sonach im kölnischen dialect geschrieben. Ein anderes beispiel besprachen wir oben schon, wo die Brüsseler urkunde in klevischer sprache ausgestellt war.

Unter diesen umständen haben wir eine fülle von urkunden, aus welchen wir über den dialect von Trier, Jülich, Berg, Köln, Geldern, Cleve unterrichtet werden, aber für die andern orte müssen wir uns mit viel weniger zahlreichem material begnügen, da wir sicher für ihren dialect nur städtische documente und solche, bei denen nur kleinere herren beteiligt sind in anspruch nehmen können.

Der südlichste hauptpunkt des mittelfränkischen dialects ist Trier. Die alten urkunden des Trierer erzbischofs bieten durchgängig dat H. p. 3, p. 129, p. 164, p. 167 f., (p. 168 steht einmal das), p. 173, G. III. 112. 114. 117. 126. 131 (einmal das) 156, in übereinstimmung mit dem Trierer capitulare (das aber auch einmal thaz hat) und der heutigen volksmundart. Die nähe der grenze wird durch das sporadisch auftretende das bekundet. Ueber eine in den Trierer urkunden später eingetretene wandlung wird weiter unten zu reden sein.

Ebenso wie in Trier herscht dat in den flussabwärts auf beiden seiten der Mosel gelegenen orten, ich führe an auf dem linken Moselufer: Witlich (G. III. 352), Reil (H. p. 154), Alf (H. p. 251), Clotten bei Cochem (Weisth. II. 441-45), Elz, (burgfrieden des schlosses Elz G. IV. 143), Münstermayfeld (H. p. 186, p. 216), Trimbs (Weisth. 2, 476), .Lönnig-Kerben (G. III. 612), Ochtendung (G. III. 150 oder H. p. 213), Cobern (G. III. 301. 662); auf dem rechten Moselufer: Zell (G. III. 254), Beilstein (G. IV. 162, auch einige das), Treis (H. p. 235, G. III. 315), Ehrenberg (G. III. 431. 496), H. p. 243-47 bündnis einer grossen zahl meist auf dem rechten ufer der Mosel ansässiger herren; Alken, gegenüber Boppard (G. III. 219), Koblenz (H. p. 151, p. 199. L. III. 622. G. III. 148).

Wir sehen also, dass der lauf der Mosel von Trier bis zu ihrer mündung zu Mittelfranken gehört, aber auch noch weiter rheinaufwärts über die Moselmündung hinaus erstreckt sich die mittelfränkische mundart auf der linken seite des Rheins,

so herscht dat in Boppard (G. III. 346, H. p. 214). Der südlichste punkt, an welchem auf dem linken Rheinufer dat vorhanden ist, ist Oberwesel. H. p. 65-67 haben wir eine städtische urkunde von Wesel aus dem jahre 1301. Darin steht ein dit, ein allit, 4 it, aber neben 23 dat auch 3 daz, z. b. dat er daz abe lege. Doch auch in Bacharach (schöffenweistum des 14. jahrhunderts Weisth. II. 219–22) findet sich ein paarmal wat und dat neben dem weit vorwiegenden daz.

Alles was nördlich von dieser Mosellinie liegt, hat nun durchweg dat. Ich führe beispielsweise einige orte an: Andernach (L. III. 632. G. III. 6), Mayen (H. p. 256), Kempenich bei Laach (G. III. 272. 513. 619), Saffenberg an der Ahr (G. III. 405. 473. 480. 650), Virnenburg (G. IV. 119. 135. 226. 249), Prüm (L. 680. G. IV. 286. Weisthümer II. 515-21), Sinzig (H. p. 202. 203), Brol oberhalb Sinzig (G. IV. 272), Remagen (G. III. 503), Ahrweiler (Weisth. II. 643-47).

Von Wesel an geht die grenze nordwärts, wir werden sie wol am richtigsten nach der stadt Nassau hin ziehen. Katzen-ellenbogen (cf. oben) ist schon südfränkisch, doch in einer urkunde des grafen Diether (L. III. 970) kommt auch ein dat neben dem sonst regelmässigen daz vor. Nassau wird so ziemlich einen grenzpunkt bilden, denn in den dahin gehörigen urkunden wird neben daz auch nicht selten dat gebraucht. So L. III. 637 (4 daz, 3 dat), 756 (12 daz, 1 iz, 2 it), 911 (brief des grafen von Nassau: 1 daz und 1 dat). Nur daz steht in der Nassauer urkunde L. III. 379. Ziemlich denselben dialect, wie diese Nassauer urkunden bietet der Arnsteiner Marienleich (denkm. XXXVIII), der aus dem weiter nach osten a. d. Lahn gelegenen kloster Arnstein stammt. Nur hat er schon durchgehend neutrales z, mit ausnahme eines einzigen dad (v. 151), das in den denkmälern nicht hätte entfernt werden sollen.

Nördlich von Nassau gehören dann zum mittelfränkischen die herschaften Sayn und Isenburg. Durchaus dat steht in den urkunden der gräfin Mechthild von Sayn aus dem 13. jahrhundert L. II. 744. 786. H. p. 29. G. II. 247, ebenso L. III. 308 (diese urkunde, einen vertrag zwischen Gottfried von Sayn und dem markgrafen von Jülich enthaltend, ist dem dialect

des ersteren zuzuweisen, da uf statt des jülichschen up ge-

braucht ist), ferner in den Isenburger urk.: L. III. 316. 335. 339.

522. 628. G. III. 179. 203. 468. 571. Schwankend ist H. p.

261. L. III. 906 (Sayn) und H. p. 176 (Isenburg). Hierzu kommt

noch Westerburg im nördl. Nassau G. III. 171.

In den westlich von diesen orten gelegenen gegenden ist

neutrales die regel, z. b. Wied (H. p. 196), Rennenberg bei

Wied (G. II. 241. H. p. 97). Helfenstein bei Arzheim gegen-

über Coblenz auf dem rechten Rheinufer (H. p. 106. G. III.

259), Romersdorf bei Engers (G. II. 336. III. 369. IV. 231).

Engers (G. IV. 194), Hammerstein oberhalb Linz auf dem

rechten Rheinufer (H. p. 59. 224. 326. G. III. 4. 375. 484. 538.

578. G. IV. 11. 12), Dattenberg (G. III. 614), Linz (H. p.

11. 18. G. III. 502). Weiter nördlich ist Blankenberg an der

Sieg als mittelfränkisch belegt durch ein weistum (Weisth. III.

17 ffg.) Das herzogtum Berg auf der rechten Rheinseite war

seinem grundstocke nach mittelfränkisch, weshalb auch die

Bergischen urkunden in diesem dialect verfasst sind, z. b. L.

III. 407. 486. 513. 582. 629. 708 etc. Es würde nun unge-

fähr die linie zu bestimmen sein, in welcher das rechtsrhei-

nische mittelfränkisch in das östlich darangrenzende hessische,

welches bloss dit, sonst aber daz, ez hat, übergeht. Dazu feh-

len mir jedoch zur zeit sichere locale urkunden, da für Kur-

hessen und Nassau noch kein codex diplomaticus existiert. Wir

werden aber weiter unten diesem mangel durch vergleichung

der neuern mundarten einigermassen abhelfen können.

Es ist nunmehr die grenze des mittelfränkischen gegen

die rein niederdeutschen sprachen, das niederfränkische und
sächsische, zu bestimmen. Doch zuvor einige worte über die
grenze zwischen diesen letztern selbst. Diese in ihrem ganzen
verlaufe zu verfolgen, bin ich jetzt nicht im stande, ich will
bloss einige endpunkte des sächsischen besprechen, nämlich
Essen, Werden und Elberfeld. Betreffs des zweiten befinde
ich mich im widerspruch mit Heyne, welcher es (cf. kleine
altnd. denkmäler, vorr. und zeitsch. f. d. philol. I. p. 288) dem
niederfränkischen zuteilt. Sein grund ist vornehmlich der frän-
kische vocalismus (uo germ. ô, ie aus ê in thie, hie) in den
Werdener denkmälern, denen er den Cottonianus und das
bruchstück eines psalmencommentars (kl. denkm. III) wol mit

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recht zuweist. Aber es fragt sich, ob wir diess als entscheidendes kriterium des altniederfränkischen anerkennen wollen; und darin glaube ich eben widersprechen zu müssen. Bekanntlich ist ja die spaltung des ô in uo erst im 8. jahrhundert vor sich gegangen, und hat ausser dem hochdeutschen auch das mittelfränkische und, wenn es auch für das ganze nicht ohne weiteres behauptet werden kann, so doch sicher einen teil des niederfränkischen mit ergriffen. Dass nun diese affection auch das den betreffenden fränkischen gegenden angrenzende Werdener land mit betroffen hat, wird nicht auffällig erscheinen. Aber fränkisch darf man allein wegen dieses so spät eingetretenen lautwandels Werden noch nicht nennen. Denn wir sehen ja, dass Werden in einem andern hauptpunkte des fränkischen vocalismus wieder abweicht. In den altniederfränkischen psalmen ist durchgängig der alte diphthong ei bewahrt, wie er ja auch im mittelfränkischen des 13. jahrhunderts noch besteht, und im niederfränkischen des 13. jahrhunderts (mittelniederländischen) ganz gewöhnlich neben der da allerdings häufigeren verengung zu ê auftritt. Der Cottonianus aber sowol als der psalmencommentar haben dafür ê.

Ein hauptmerkmal des fränkischen aber ist folgendes. Sowol im altsächsischen, als im angelsächsischen und friesischen sind in der conjugation die plurale in den drei personen gleichgemacht, indem das übergewicht der am häufigsten vorkommenden dritten person die beiden andern unterdrückte. Im praesens ind. könnte man sich den vorgang auch so denken, dass, indem in der endung der 3. person -anth das n lautgesetzlich vor th geschwunden war, dieselbe der 2. person auf -ath gleich wurde und diese gemeinschaftlich dann die 1. person verdrängten. Dann würde der vorgang in den temporibus mit secundären endungen ein anderer sein, indem die gleichen endungen der 1. und 3. person die der 2. verdrängten. Jedenfalls aber müssen wir diesen vorgang, als den räumlich getrennten Angelsachsen mit dem continent gemeinsam, für ziemlich alt halten. Hieran nun hatte das fränkische keinen anteil. In den niederfränkischen psalmen sind im praesens sogar alle drei personen noch geschieden, indem die 3. person auf -ant, int, -unt endet. Im darauf folgenden mndl. ist allerdings durch abfall des t die 3. person mit der ersten zusammengefallen, aber die 2. person führt bis ins neundl. hinein ihr

selbständiges leben. Genau dasselbe verhältnis findet statt in den zum mndl. gehörigen urkunden von Cleve, Geldern, Mörs, nur kommt in den älteren dorthin gehörigen stücken noch zuweilen die im verschwinden begriffene volle form der 3. p. pl. vor, also z. b. sient, horent etc. (L. III. 173. 184.) Eine 1. und 3. pers. pl. auf -et findet sich aber links des Rheines nicht. *) Wenn nun in dem Werdener psalmencommentar (z. 75. 76) die 3. pers. pl. hebbed steht, und wenn der Werdener schreiber des Cottonianus das -ad seiner vorlage stehen liess, so verbindet die teilname an dieser alten sächsischen eigentümlichkeit den Werdener dialect viel enger mit Sachsen, als ihn die verhältnissmässig junge spaltung des ô in uo mit Franken verbindet. Ebenso beginnt das Essener bruchstück (kl. d. V) mit wi lesed und die Essener urkunde L. III. 771 aus dem jahre 1375 mit wy doyt kundich. Elberfelder urkunden bieten ebenfalls diese formen cf. L. III. 669 wy hebt und wy doit. Am weitesten westlich habe ich die form in Duisburg gefunden (Duisb. weistum bei Lacomblet, archiv für d. gesch. des Niederrheins III. p. 260): se hebt unn gevet. **)

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*) In einer einzigen urkunde, die die namen der grafen von Cleve und Geldern an der spitze trägt, habe ich die form wy hebt gefunden (L. III. 229). Mag man nun annehmen, dass diese urkunde, in welcher sich verschiedene gutsbesitzer auf der rechten seite des Rheins in der Lymersch zusicherungen machen lassen, von diesen verfasst und dem grafen zur unterschrift vorgelegt worden sei, oder mag man diese vermuthung ablehnen, jedenfalls wird dieses eine beispiel keine plurale auf et für das fränkische beweisen; es könnte ja auch aus dem benachbarten friesischen eine solche form zu erklären sein. Zur leichteren controlle dessen, was ich hier und im folgenden über die geldern-clevesche sprache bemerke, füge ich ein verzeichniss der ältesten bei Lacomblet befindlichen hierher gehörigen urkunden bei:

Cleve II. 1011. 1049. III. 15. 34. 66. 117. 173. 184. 207. 229. 242. 254. 272. 297. 298. 302. 314. 317. 322-25. 341. 345. 366. 368. 387. 401. 415. 442. 444. 457. 458. 482. 495. 497. 511. 521. 555. 560. 590. 606. 616. 619. 620. 625. 638. 640. (646 ist ein wunderliches weder klevesches noch kölnisches mischproduct) 650. 662. 664. 666. 674. 675 etc.

Geldern III. 217. 223. 229. 232. 250. 256. 257. 270. 271. 338. 346. 434. 477. 512. 520. 531. 541. 543. 544. 552. 604. 635. 655. 658. 665 etc. Mörs III. 429. 721. 975.

**) Es ist ja bekannt, dass im 14. jahrh. auch die 1. pers. pl. praes. auf -en statt et im sächs. vorkommt (cf. Nerger, mekl. gr. § 86, 3), wahrscheinlich

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